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01/2002
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ANTRAG ZURÜCKGEWIESEN

Keine Bundeshilfe für die Gemeinde Dranske auf Rügen

(vb) Die Gemeinde Dranske auf Rügen soll keine finanzielle Hilfe vom Bund erhalten. Dies beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit am 1. Februar, indem er einen Antrag der PDS (14/5806,14/7887) ablehnte. Danach sollte die Regierung prüfen, ob die Gemeinde einen Ausgleichsanspruch habe.

Außerdem sollen mit der Gemeinde Nachverhandlungen zu einem Veräußerungsvertrag über Wohnungen von 1994 mit dem Ziel geführt werden, die Auflagen gegenüber der Gemeinde zu streichen oder wenigstens zu mildern und finanzielle Entlastungen zu gewähren.

Die SPD begründet ihre Ablehnung damit, dass die Perspektiven für die Region sich vor allem aus einer umfassenden Entwicklung des Tourismus ergäben. Es sei fahrlässig, hier mit "Schreckgespenstern" von gestern zu arbeiten. Für die CDU/CSU hat sich die Gemeinde unternehmerisch betätigt und sich dabei verspekuliert. Es könne nicht angehen, den Bund bei jedem Einzelfall zu Hilfe zu rufen. Nach Auffassung der FDP hilft man Dranske überhaupt nicht, wenn man verkündet, die Verhältnisse seien schlecht. Man brauche Voraussetzungen dafür, dass Investoren für die Entwicklung Dranskes gewonnen werden. Die PDS wies darauf hin, die Perspektive für die Gemeinde sei ungünstig, denn auch bei einem Aufschwung des Tourismus fehlten Bewohner, die sich dort auf Dauer ansiedelten. Die Gemeinde sei vom Bund durch die Schließung des Bundeswehrstandortes 1991 und durch die Ausgestaltung des Kaufvertrages für die Wohnungen in eine schwierige Lage gebracht worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201074c
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