Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2002 >
03/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANTRAG DER CDU/CSU

Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU klären

(eu) Vor dem Hintergrund des jüngst in Brüssel eingerichteten EU-Konvents legt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/8489) ihre Gedanken zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedstaaten dar. Nach den Vorstellungen der Union soll die EU im Wesentlichen Kompetenzen für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben sowie für einen einheitlichen Binnenmarkt mit funktionierendem wirtschaftlichen Wettbewerb. Als weitere Aufgabenfelder der EU benennt sie eine einheitliche Außenvertretung, gemeinsame Währungspolitik sowie eine reformierte Agrarpolitik. Soweit grenzüberschreitende Dimensionen gegeben seien, soll die EU auch Vorgaben machen für die Rechtspolitik, innere Sicherheit, den Verkehr sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Gewachsene Traditionen

Dagegen sieht die Fraktion die gewachsenen Traditionen in Zivilisation und Kultur und der so genannten Zivilgesellschaft weiterhin im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeiten von Nationalstaaten sollten hier vom inneren Staatsaufbau der Mitgliedsländer über die kommunale Selbstverwaltung, Familienstrukturen und soziale Sicherheit sowie Arbeitsmarktpolitik und Zuwanderung reichen. Im Weiteren sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass der EU wie bereits auch der Europäischen Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit verliehen werde. Mit Blick auf die gemeinsame Währung in der EU fordert die Fraktion, über die Erweiterung von Kompetenzen der europäischen Organe nachzudenken, wenn dies zur Sicherung der Geldwertstabilität erforderlich sei. Um eine stabile Währung zu gewährleisten, solle die Kommission auch künftig insbesondere ohne Zustimmung des Ministerrates handeln können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203022c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion