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03/2002
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GESETZE UND ANTRÄGE ZU MAZEDONIEN

Deutsche Beteiligung am Einsatz der NATO fortführen

(aw ) Für eine fortgesetzte Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen hat sich der Bundestag am 22. März ausgesprochen. Wie in der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (14/8624) angeregt, hat das Parlament damit einem Antrag der Bundesregierung (14/8500) zugestimmt.

In namentlicher Abstimmung votierten 470 Abgeordnete dafür, 34 Parlamentarier dagegen, sechs enthielten sich der Stimme. Die Verlängerung der Operation "Amber Fox" soll am 27. März beginnen und bis zum 26. Juni 2002 dauern. Grundlage des weiteren Einsatzes deutscher Streitkräfte sei unverändert die Resolution 1371 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit einem erneuten Ersuchen der mazedonischen Regierung vom 8. Februar 2002 und der Entscheidung des NATO-Rates vom 18. Februar 2002 zur Verlängerung der Operation. Der zunächst bis zum Ablauf des 26. Dezembers 2001 befristete Einsatz ist vom Bundestag bereits einmal bis zum 26. März verlängert worden, heißt es weiter. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (14/8637) dazu wurde abgelehnt. Dabei schlug die Fraktion vor, eine etwaige weitere Verlängerung der Operation über den 26. Juni 2002 hinaus unter die Führung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stellen.

Gesetz verabschiedet

Das Parlament passiert hat am 22. März das Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (14/7766). Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (14/8512), der dieses einstimmig angenommen hatte. Begründet wird die Initiative damit, dass Deutschland auf Grund seiner geographischen Lage ein besonderes Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in Südeuropa habe. Vor dem Hintergrund der bewaffneten Konflikte des vergangenen Jahrzehntes in Bosnien, Kroatien und zuletzt im Kosovo habe die Europäische Union im Zuge des Stabilitätspaktes den Ländern des westlichen Balkans unter bestimmten Voraussetzungen die Heranführung und gegebenenfalls Assoziierung im Rahmen des "Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses" angeboten. Ziel sei es, dieser ethnisch und religiös zerrissenen Region zu Frieden, Demokratie und Wohlstand zu verhelfen. Für die Bundesrepublik bedeutet das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Mazedonien keine neuen finanziellen Verpflichtungen.

Mittel für Balkan aufstocken

Nicht durchgesetzt haben sich zwei Entschließungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (14/6839 und 14/6838) zu einem ersten Antrag der Bundesregierung (14/6835) zu Mazedonien. Dabei ging es um die Beteiligung deutscher Soldaten an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium. Hierzu hatte die Union eine Prüfung gefordert, inwieweit die finanziellen Mittel für Stabilisierungsmaßnahmen in den Balkanstaaten und Südosteuropa aufgestockt werden könnten. Die Freien Demokraten hatten sich dafür ausgesprochen, eine Initiative für eine internationale Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Südosteuropa zu ergreifen. Bei seinen Beratungen hatte der Auswärtige Ausschuss beide Initiativen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Fraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203023b
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