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03/2002
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FRAKTIONSÜBERGREIFENDER ANTRAG ZU SUDAN

Internationale Abkommen einhalten

(mr) Die Bundesregierung soll einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (14/8481) zufolge bei der Regierung des Sudans auf die Einhaltung der von ihr eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dringen. Weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der bevorstehenden 58. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission dafür einzutreten, dass die Lage im Sudan erneut in einer Resolution kritisch bewertet wird. Vor dem Hintergrund eines Anfang des Jahres geschlossenen Waffenstillstandsabkommens für die Nuba-Berge und den anschließend erfolgten Angriffen auf Siedlungen und Zivilisten in dem erdölreichen Gebiet des Südsudan seien wieder Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Regierung aufgekommen, erklären die Fraktionen. Auch sei die Regierung in Khartoum aufzufordern, die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren. Um die Lage vor Ort weiter beobachten zu können, sprechen sich die Fraktionen dafür aus, dass die Regierung bei den Vereinten Nationen und der UN-Menschenrechtskommission für eine Verlängerung des Mandats des UN-Sonderbeauftragten für den Sudan eintritt. Dieses endet im April 2002.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203029c
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