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03/2002
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BESOLDUNGSSTRUKTURGESETZ VERABSCHIEDET

Auf "Bandbreitenförderung" und Verheiratetenzuschlag verzichten

(in) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März das Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (14/6390,14/8623) verabschiedet. Der Entwurf des Bundesrates zur Dienstrechtsreform (14/3458,14/8623) wurde vom gesamten Haus abgelehnt.

Während Familienzuschlag, kinderbezogene Anteile und Zuschläge für besondere Leistungen künftig angehoben werden, sollen Verheiratetenzuschlag und Bandbreitenförderung endgültig entfallen. Mit dem Verzicht auf die Einführung einer Bandbreitenförderung im Gesetzentwurf zur Modernisierung der Besoldungsstruktur werde auf das Ergebnis der Anhörung vom Dezember 2001 reagiert, hatte die SPD dazu am 20. März im Innenausschuss erklärt. Insgesamt sei mit den Änderungen aber nun ein "vernünftiger Abschluss" erreicht worden. Besonders für die Bundeswehr gebe es mit der Entfernungspauschale für Wehrpflichtige und mit dem Wegfall der Eingangsbesoldung erhebliche Verbesserungen. Die für den Altersabbau der Bundeswehr vorgesehene Ruhestandsregelung bis zu 88 Prozent habe allerdings auch Begehrlichkeiten in anderen Beamtenbereichen verursacht. Dabei gibt es auch generell erhebliche Verbesserungen für Beamte durch Leistungsanreize mit einer Besoldungsanhebung bis zu 15 Prozent. Mit Teamzulagen sollen Verbesserungen für Beschäftigte beim Bundesgrenzschutz und beim Zoll erreicht werden. Als umstritten hatte sich die Vergütung herausgehobener Funktionen "auf Probe und Zeit" erwiesen. Letztlich sei man den Ländern entgegengekommen, die ja den weitaus größten Beamtenanteil hätten.

Auch die Union hatte die Streichung der Bandbreitenförderung nachdrücklich begrüßt, ihre Zustimmung zum Gesetz aber vom Verzicht der Zulagen bei Führungspositionen auf Zeit abhängig gemacht, die auch missbraucht werden könnten. Zu befürchten sei eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und eine zunehmende Politisierung der Beamten, wenn dies bis hinunter zu Amtsleitern und Konrektoren in der Stufe A11 bis A12 gelten solle. Mit dem geänderten Gesetzentwurf sei viel geleistet worden, deshalb bedauerte die Union, den Antrag aus diesem Grunde ablehnen zu müssen. Die PDS kritisierte eine insgesamt undurchschaubare Dienstrechtsreform.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203034a
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