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03/2002
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STIFTUNG INFORMIERTE INNENAUSSCHUSS

Bis heute rund 1,1 Milliarden € an die ehemaligen Zwangsarbeiter überwiesen

(in) Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hat vom Beginn der Auszahlungen im Juni 2001 bis zum 15. Februar rund 1,124 Milliarden € bzw. 2,199 Milliarden DM in 36 Tranchen über die jeweiligen Partnerorganisationen an 564.567 Antragsteller überwiesen. Dies berichteten Vertreter der Stiftung gegenüber dem Innenausschuss am 13. März.

Auszahlungen der Stiftung (in Millionen Euro).

Auszahlungen der Stiftung (in Millionen Euro) Quelle: Bundesstiftung

Anlass des Berichts war die Tatsache, dass die Bundesstiftung auf Grund ihrer eigentlichen Arbeit mit der vereinbarten vierteljährlichen schriftlichen Berichterstattung im Verzug geraten war. Mit Zustimmung aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen soll künftig nur noch halbjährlich schriftlich berichtet werden.

Problem von Verzögerungen weitgehend korrigiert

Zur Sprache kamen dabei auch Verzögerungen bei der Meldung von Antragstellern und der Weitergabe an Berechtigte bei einigen Partnerorganisationen auf Grund mehrfacher Umstrukturierungen. Dies habe sich aber mittlerweile weitgehend korrigieren lassen.

Angesprochen wurde auch die von der Stiftung gewünschte Weiterbeschäftigung von 44 befristeten Mitarbeitern des Internationalen Such- dienstes im hessischen Bad Arolsen (ISD), da dieser etwa 33 bis 35 Prozent der Adressunterlagen von Antragstellern bereitstelle. Breit diskutiert wurde erneut die Frage der dauerhaften Rechtssicherheit, die nach Aussage des Auswärtigen Amtes von der damaligen US-Regierung versprochen worden, aber bis heute nicht eingetreten sei.

Das Problem stehe unter anderem im Zusammenhang mit höheren Zinserwartungen aus den zugesagten 10 Milliarden DM durch Vertreter der Opferorganisationen und Mitglieder des Kuratoriums.

Loyalität gegenüber der Stiftung eingefordert

Die SPD erklärte dazu, es sei unzumutbar, wenn ein Kuratoriumsmitglied, das zuvor als Anwalt einer Opferorganisation 10 Millionen DM erhalten habe, nun gegen das Kuratorium klage und seine Loyalität gegenüber dem Gremium verletze.

Auch die Union kritisierte "unerträgliche" Misshelligkeiten, weil neue Verfahren im schlimmsten Fall dazu führen könnten, eine Stiftung des Bundes unter US-Kuratel zu stellen.

Die FDP teilte die Beurteilungen, wertete aber das Vorgehen als übliches Verfahren im US-amerikanischen Rechtswesen, dem man allerdings mit der nötigen Entschiedenheit gegen-übertreten müsse. Die PDS relativierte die Kritik an den zwei Kuratoriumsmitgliedern, da deren Vorstellungen zur Verwendung von Zinsen im Kuratorium abschlägig beschieden worden seien.

Rund 70 Millionen DM Zinsertrag seien gefordert worden, um auch "nicht deportierten Menschen", die als Zwangsarbeiter im eigenen Land hätten arbeiten müssen, eine finanzielle Anerkennung zu ermöglichen. Es sei ein Armutszeugnis, wenn es dafür keine Regelung gebe.

Gleichbehandlung der Opfer betont

Bündnis 90/Die Grünen hatten zuvor an die in der Stiftungsvereinbarung festgehaltene Gleichbehandlung von KZ-Häftlingen gegenüber jüdischen Opfern erinnert und betont, dies müsse unbedingt eingehalten werden.

Der Stiftungsvertreter der Industrie und ein Regierungsvertreter erläuterten in der Ausschusssitzung zur Zins-problematik, gerade im Hinblick auf den Bemessungszeitraum für anfallende Zinsen sei klar gewesen, dass hier die Erwartungen unterschiedlich seien.

Es sei deshalb von vornherein darauf abgehoben worden, einen festen Betrag von 100 Millionen DM zusätzlich zu 10 Milliarden DM als feste Zinsgröße anzunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203037a
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