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03/2002
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RATIFIZIERUNG DES KLIMARAHMENÜBEREINKOMMENS BESCHLOSSEN

Gesetzentwurf zum Protokoll von Kyoto wird einstimmig verabschiedet

(um) Einstimmig angenommen hat der Bundestag am 22. März auf Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (14/8581) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (14/8250).

Mit der Annahme des Kyoto-Protokolls bei der dritten Konferenz der Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens der Vereinten Nationen sind danach verbindliche Mengenvorgaben und flexible Umsetzungsinstrumente für die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase beschlossen. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 55 Vertragsparteien ratifiziert worden ist, die mindestens 55 Prozent der Kohlendioxidemissionen verursachen. Bemessungsgrundlage sind die Treibhausgaswerte von 1990.

Um 18,5 Prozent reduziert

Laut Begründung ist es seit langem Ziel der Europäischen Union, das Kyoto-Protokoll rechtzeitig zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung legt dar, Deutschland habe bereits im Jahr 2000 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 um etwa 18,5 Prozent reduziert. Damit sei die verbindliche Zielvorgabe des Protokolls in Höhe von acht Prozent bereits übertroffen worden. Die Regierung sei der im Rahmen der EU übernommenen Reduktionsverpflichtung in Höhe von 21 Prozent schon sehr nahe gekommen.

In Anwendung von Artikel 59 des Grundgesetzes sei für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls im Rahmen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der EU eine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Das vorgesehene Gesetz bedürfe zwar nicht der Zustimmung des Bundesrates, doch habe dieser am 1. Februar signalisiert, keine Einwände zu erheben. Die Übernahme von Verpflichtungen der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele zur Reduzierung von Emissionen werde keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte verursachen, so die Regierung. So könne die noch zu leistende Verringerung von Emissionen ohne zusätzliche Kosten mit den Instrumenten und Maßnahmen erreicht werden, die mit dem nationalen Klimaschutzprogramm der Regierung vom 18. Oktober 2000 eingeleitet worden seien.

Die bisher erforderlichen Kosten des nationalen Klimaschutzprogramms seien im Rahmen der Verabschiedung durch das Bundeskabinett und späterer Beschlüsse abgeschätzt worden und würden danach den Bundeshaushalt im Zeitraum 2001 bis 2005 mit insgesamt 5,6 Milliarden € belasten. Diese Mittel will die Regierung komplett aus Zinsersparnissen aufbringen, die aus den UMTS-Erlösen resultieren. Rückführungen durch Energiekosteneinsparung, die den Bundesetat entlasten würden, seien dabei unberücksichtigt. Zu erwarten seien dagegen jährliche Steuermindereinnahmen von etwa 511 Millionen €.

Anträge beraten

Zur Abstimmung lagen dem Plenum drei Anträge für eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls in eine nationale, europäische und internationale Klimaschutzpolitik vor. Mit der Zustimmung für den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/8026) und der Ablehnung der Initiativen der CDU/ CSU (14/8028) sowie der FDP (14/7450) folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (14/8582).

Die SPD hatte darin den Unionsantrag im Hinblick auf fraktionsübergreifende Ansätze begrüsst, aber dargelegt, der Ansatz der Koalitions initiative sei konkreter, weshalb das CDU/CSU-Papier abzulehnen sei. Der FDP-Antrag habe sich dagegen durch die Vorlage des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls weitgehend erledigt.

Die Union hatte das Nicht-Zustandekommen einer fraktionsübergreifenden Initiative bedauert. Den Formulierungen der Koalition zur Atomenergie und ihrer Bewertung der Klimagipfel von Bonn und Marrakesch könne jedoch nicht zugestimmt werden. Zu unterstützen sei dagegen die Initiative der Liberalen, die die Regierung bereits 2001 aufgefordert hätten, einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung von Kyoto vorzulegen.

Empfehlungen aufgegriffen

Die Bündnisgrünen ergänzten, im eigenen Antrag habe man die Empfehlungen des Nationalen Nachhaltigkeitsrates und des Sachverständigenrates aufgegriffen. Die PDS hatte erklärt, sie werde sich der Zustimmung für den Koalitionsantrag enthalten, die Anträge der Union und der FDP jedoch ablehnen. Die FDP hatte darauf verwiesen, bereits weitere Anträge zur Umsetzung des Klima-Protokolls vorgelegt zu haben, die zum Teil auch von der CDU/CSU aufgenommen worden seien. Es reiche nicht aus, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren, ohne die Instrumente zur Umsetzung herbeigeführt zu haben.

Der Bundestag überwies darüber hinaus einen Antrag der FDP (14/8495) zur Beratung an den Umweltausschuss. Darin heißt es, der EU-Richtlinienentwurf zur Einführung eines europaweiten Börsenhandels mit Emissionszertifikaten ab 2005 werde den Möglichkeiten des Kyoto-Protokolls nicht gerecht. Erhebliche Potenziale für Kostensenkungen beim Klimaschutz würden nur unzureichend erschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203050
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