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03/2002
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VERORDNUNG

Regierung will den Nachweis der Entsorgung von Abfällen vereinfachen

(um) Mit einer Verordnung will die Regierung Bestimmungen im abfallrechtlichen Nachweisverfahren ändern (14/8461). So ist vorgesehen, mit einer Klarstellung die Rücknahme von Erzeugnissen nach der Verpackungsverordnung zu regeln, durch generelle Anhebung der Schwellenwerte den Sammelentsorgungsnachweis für Altöle auszuweiten oder die derzeitige Deklarationsanalyse beim Entsorgungsnachweis durch Angaben zur Entstehung des jeweiligen Abfalls zu ersetzen.

Vereinfacht werden soll auch die Entsorgung von Altautos durch den Ausschluss nicht gerechtfertigter formeller Anforderungen.

Weitere Änderungen sehen die Abgrenzung bestimmter Nachweispflichten bei Klärschlamm, Bioabfall und Verpackungsabfall vor oder stehen im Zusammenhang mit der Verordnung zum Abfallverzeichnis und dem Konzept für Transportgenehmigung oder Abfallbewirtschaftung.

Die im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Oktober 1996 verabschiedeten Regelungen im abfallrechtlichen Nachweisverfahren haben sich laut Bundesregierung im Wesentlichen bewährt, obwohl es bis 1996 mit der bis dahin geltenden Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung kein Vorbild für die Nachweisregelung gegeben habe.

Nach den nun fast vierjährigen Erfahrungen in der Praxis sollen mit den Konkretisierungen und Änderungen im Detail vorrangig Erleichterungen und Abgrenzungen in bestimmten Anwendungsbereichen erreicht werden, heißt es. Bei den Kosten erwartet die Bundesregierung mit den Vereinfachungen in einzelnen Bereichen Kostensenkungen und im Gesamtergebnis Kostenneutralität, da die vorgelegte Verordnung das Nachweisverfahren im Detail effektiver und einfacher ausgestalte und durch klarstellende Regelungen die Rechtssicherheit verbessere.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203052a
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