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03/2002
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Beitragsausfälle verhindern

(vs) Der Bundestag hat am 22. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes (14/8223) angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (14/8615) vom 20. März. Wasser- und Bodenverbände dürfen danach ihre Satzungen auch rückwirkend ändern, um Formfehler zu beheben und damit unkalkulierbare Beitragsausfälle zu verhindern. Die Novelle ist laut Regierung erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1998 geurteilt hatte, dass rückwirkende Satzungsänderungen nicht mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203057c
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