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03/2002
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EU prüft Besteuerung von Alkoholgetränken

(to) Die EU-Kommission will die nationalen Mindeststeuersätze für alkoholische Getränke überprüfen. Dies berichtete die Bundesregierung am 14. März im Tourismusausschuss. Wichtig sei, so die Regierung, dass für Wein in Deutschland nach wie vor keine besondere Steuer erhoben wird und dass die Bundesländer bei der Biersteuer, die ihnen zufließt, auch mitsprechen können. Die FDP wandte sich dagegen, dass Steuerharmonisierung immer nur Steuererhöhung bedeutet. Die Union gab zu bedenken, dass Preissteigerungen unweigerlich wären, der Umsatz sinken würde und die Wirtschaftlichkeit der Anbieter in Frage stünde. Die SPD riet dazu, die Brüsseler Pläne aufmerksam zu beobachten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203058c
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