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03/2002
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ANTRAG DER FDP

Keine neuen Marktregulierungen durch das Vergaberecht einführen

(wi) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, durch Änderungen des öffentlichen Vergaberechts keine neuen Marktregulierungen einzuführen. Dagegen solle die Bundesregierung das Ziel des Vergaberechts, eine wirtschaftliche Beschaffung zu organisieren, beibehalten und stärken, wie es in einem Antrag (14/8510) heißt.

Ebenso solle sie von allen Versuchen, das öffentliche Vergaberecht durch "vergabefremde Kriterien" für andere Zwecke zu instrumentalisieren, absehen. So schnell wie möglich sei dagegen der Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Gefordert wird ferner eine Reform der Sozialversicherungen, um die Bauwirtschaft und das Nahverkehrsgewerbe von hohen Lohnnebenkosten und Verwaltungsbürokratie zu entlasten.

Zur Begründung heißt es unter anderem, die Verankerung des Tarifzwangs im öffentlichen Vergaberecht würde zu einem weiteren Rückgang des öffentlichen Auftragsvolumens führen und ostdeutsche Bauunternehmen, das private Omnibusgewerbe und kleinere Anbieter generell benachteiligen. Zudem würde sie einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslösen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet seien, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203065c
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