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03/2002
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Stiftung für Auslandsinstitute errichten

(bf) Die sieben geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung des Bundes zusammengefasst werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8465) vor.

Die Stiftung mit Sitz in Bonn soll Trägerin der Institute sein. Diese sollen ihre unterschiedlichen Aufgabenprofile behalten und im Rahmen der Stiftung ihre spezifischen Aufgaben weiterhin in eigener Verantwortung durchführen, heißt es im Gesetzentwurf, der am 14. März an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Bei der Anhörung am 20. März bewerteten die Experten den Gesetzentwurf unterschiedlich. So hielt Professor Hans-Ulrich Thamer vom Historischen Seminar der Wilhelms-Universität in Münster das Vorhaben "grundsätzlich" für sinnvoll. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Selbstständigkeit der einzelnen Institute im Ausland erhalten bleibt.

Auch Professor Jürgen Kocka vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hielt die Errichtung einer Stiftung grundsätzlich für einen guten Gedanken.

Experten nicht einig

Dagegen bietet für Professor Hagen Schulze, Direktor des Deutschen Historischen Instituts in London, die Grundvoraussetzung des Gesetzentwurfs, wonach eine gemeinsame Trägerschaft für alle Institute unter einem gemeinsamen Dach vorgesehen ist, "keine erkennbaren Vorzüge". Auch das Gutachten des Wissenschaftsrats, auf das sich der Gesetzentwurf in erster Linie berufe, mache dieses Vorhaben "nicht plausibel".

Auch der Vorsitzende des Verbandes der Historikerinnen und Historiker Deutschlands, Professor Manfred Hildermeier, kritisierte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Er regele die Gründung einer Stiftung, die niemand außer dem Ministerium wolle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203067c
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