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03/2002
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FDP-ANTRAG

Zeitarbeit von Vorschriften befreien

(as) Die Arbeitnehmerüberlassung soll im Interesse eines flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes intensiv genutzt werden, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen. Dafür tritt die FDP in einem Gesetzentwurf (14/8545) ein. Die Zeitarbeit in Deutschland sei ein wirkungsvolles und effizientes Instrument, um arbeitslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Daher müsse das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von überflüssigen und bürokratischen Vorschriften befreit werden.

Im Einzelnen spricht sich die Fraktion dafür aus, die zulässige Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher von derzeit 24 auf 36 Monate auszuweiten. Auch sollen Beschränkungen für befristete Arbeitsverträge zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihern abgeschafft werden. Weiter wollen die Parlamentarier der FDP das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe aufheben. Auch sollen Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten in Zukunft nicht mehr anzeigen müssen, wenn sie zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber bis zu 36 Monaten überlassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203073b
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