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03/2002
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Keine Änderung des Unterhaltsgesetzes

(fa) Die Ansprüche von allein Erziehenden und deren Kinder auf staatliche Unterhaltsvorschüsse verbessern, wollte die PDS mit einem Gesetzentwurf (14/7226), den der Familienausschuss am 20. März mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Diese Unterhaltsleistung sollte künftig so lange gezahlt werden, wie für ein Kind ein Kindergeldanspruch besteht.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf (14/7225) wollte die PDS erreichen, dass das Unterhaltsvorschussgesetz auch an die neue Rechtslage beim Kindesunterhalt angepasst wird. Die Initiative wurde ebenfalls vom Fachausschuss bei Enthaltung der FDP zurückgewiesen. Die Fraktion erläuterte, seit Anfang letzten Jahres könne der unterhaltspflichtige Elternteil die von ihm zu leistenden Zahlungen nur dann um die Hälfte des Kindergeldes mindern, wenn der Unterhalt mindestens 135 Prozent des Regelbetrages ausmache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203077b
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