Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2002 >
03/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Vermögensgesetz im Hinblick auf Grundstücke erweitern

(pt) Die Geltung des Vermögensgesetzes soll sich auch auf die Grundstücke erstrecken, die nach den Enteignungsgesetzen der ehemaligen DDR gegen Entschädigung enteignet wurden, bei denen jedoch die Festsetzung oder die Auszahlung der Entschädigung unterblieb. Dafür hat sich am 13. März der Petitionsausschuss eingesetzt und die zu Grunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" überwiesen und den Fraktionen "zur Kenntnis" gegeben.

In sieben Eingaben wünschten die Petenten die Rückgabe oder eine Entschädigung für Grundstücke, die von DDR-Behörden für Zwecke der öffentlichen Hand in Anspruch genommen wurden und bei denen es zur Auszahlung oder Verrechnung der Entschädigung nicht mehr kam. Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen hätten die Anträge auf Rückübertragung der Grundstücke und den Hinweis auf das Vermögensgesetz abgelehnt. Sie sind der Auffassung, dass diese Sachverhalte als entschädigungspflichtig in das Vermögensgesetz aufzunehmen sind.

Das Bundesministerium der Justiz führte aus, die damalige Bundesregierung habe bei der Beratung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vorgeschlagen, die nachträgliche Zahlung von Entschädigungen zu regeln. Dazu habe der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder hätten verlangt, dass der Erblastentilgungsfonds und somit der Bundeshaushalt die Kosten für die nachträgliche Erfüllung der bei Enteignung in der DDR nicht festgesetzten oder nicht ausgezahlten Entschädigungsansprüche tragen solle.

Der Vermittlungsausschuss habe dann die nachträgliche Zahlung von Entschädigungen gestrichen, um das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz nicht zu gefährden. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000 sei inzwischen geklärt, dass die Enteigneten oder ihre Rechtsnachfolger einen Anspruch auf nachträgliche Erfüllung der Entschädigung geltend machen können.

Ralf Hillenberg (SPD), Annelies Herrmann (CDU), Heidemarie Lüth (PDS), Jutta Müller (SPD), Bernd Reuter (SPD) und Hubert Deittert (CDU/CSU) bei einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages.

Am 20. März haben der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, Ralf Hillenberg (SPD, 4.v.l.), und die stellvertretende Vorsitzende, Annelies Herrmann (CDU, 4.v.r.), an einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages teilgenommen und mit Ausschussmitgliedern unter Leitung der Vorsitzenden Heidemarie Lüth (PDS, Mitte) konferiert. Unter anderem nahmen auch die stellvertretende Ausschussvorsitzende Jutta Müller (SPD, 2.v.l.) und die Obleute Bernd Reuter (SPD, 3.v.l) und Hubert Deittert (CDU/CSU, 3.v.r.) daran teil.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203080a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion