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04/2002
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PLENARBESCHLUSS

Initiativen zur Aufhebung des Budgets der Krankenversicherung abgelehnt

(ge) Einen Gesetzentwurf (14/5225) sowie einen Antrag der Union (14/4604) zur Abschaffung des sektoralen Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Bundestag am 19. April gegen die Stimmen der Antragsteller und der FDP abgelehnt. Der Gesundheitsausschuss hatte eine entsprechende Empfehlung (14/8793) abgegeben.

Eine "massive Fehlversorgung" im Gesundheitswesen machte die SPD für die steigenden Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich. Das Problem sei nicht, dass zu wenig Geld zur Verfügung stehe, sondern dass eine rationelle Arzneimitteltherapie fehle. Während die gegenwärtigen medizinischen Verordnungen für die Patienten ausreichend seien, sei es entscheidend, konsequent die preisgünstigsten Arzneimittel zu verordnen. Zudem seien die Initiativen überholt, da das Budget bereits im vergangenen Jahr aufgehoben und durch Arzneimittel-Zielvereinbarungen sowie facharztbezogene Richtgrößen ersetzt worden sei.

Die Antragsteller bezeichneten ihr Anliegen als weiterhin aktuell, da Budgets auf Dauer zur Rationierung und Vorenthaltung von versprochenen Leistungen führten. Die Betroffenen würden sich darin flüchten, medizinische Leistungen den Patienten vorzuenthalten. Noch immer werde über das Instrument der Zielvereinbarung geklagt, da über Einzelheiten Unklarheit bestehe. Dies zeige, dass ein neues Ordnungs- und Steuerungselement gebraucht werde, was die CDU/CSU mit den arztgruppenbezogenen Richt- größen vorschlage. Die für Arznei- und Heilmittel zu vereinbarenden Richtgrößen sollten dabei die Grundlage für Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung bilden.

Für die Bündnisgrünen ist die Anbindung des Arzneimittelbudgets an die Entwicklung der Grundlohnsumme insbesondere in den neuen Bundesländern ein wesentliches Problem. Schwierigkeiten entstünden, da die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit der medizinischen Entwicklung Schritt halten könne.

Die FDP hielt es für nicht sinnvoll, staatlichen Lenkungsinstrumenten "unerschütterliches Vertrauen" entgegenzubringen. Mit der Einführung der Fallpauschalen für die Vergütung von Krankenhausleistungen sei ein gutes Instrument gefunden worden, das auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Anwendung finden könne. Jede Budgetierung der Arzneimittelausgaben führe in die falsche Richtung.

Auch die PDS lehnte die strikte Budgetierung von Arzneimittelausgaben ab. Allerdings löse eine einfache Aufhebung nicht die Probleme des Gesundheitswesens. Andere Rahmen- bedingungen müssten geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204023a
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