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04/2002
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KRANKENVERSICHERUNGEN

Informationen nicht ausweiten

(ge) Das Anliegen zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten von Krankenversicherten hat am 26. April im Bundestag nicht die Unterstützung von Koalition und PDS gefunden. Die CDU/CSU hatte einen entsprechenden Antrag (14/5678) eingebracht, zu dem sich die FDP enthielt. Danach sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um Informationsregelungen des Sozialgesetzbuches umzusetzen. Auch sollten feste Preise für erbrachte Leistungen von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern eingeführt werden.

Die SPD begründete ihre Ablehnung damit, dass nach der geltenden Rechtslage eine Information von Versicherten bereits möglich und technisch durchführbar sei. Für die Umsetzung des Informationsverlangens sei es nicht nötig, feste Punktwerte einzuführen. Bündnis 90/Die Grünen vermuteten, dass letztlich Ziel des Begehrens sei, die Kosten einzuführen. Die Union bemängelte, dass die Koalition mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz die von der alten Regierung eingeführten Festpunktwerte abgeschafft habe. Die FDP unterstützte den Antrag grundsätzlich, wollte aber nicht zustimmen, da nicht vorgesehen sei, das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip zu ersetzen. Die PDS erklärte, Rechnungskontrollen durch die Patienten verursachten zusätzlichen und finanziellen Aufwand und lösten keine Probleme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204025b
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