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04/2002
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Pflichtversicherung soll verändert werden

(re) Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland zu minimieren ist das Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes (14/8770), der am 18. April zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Mit einer Änderung des Pflichtversicherungsrechts und des Versicherungsaufsichtsrechts setzt die Regierung eine Richtlinie der EU um. So sollen Versicherungen künftig Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb einer Frist von drei Monaten regeln oder dem Geschädigten begründen, warum dies nicht geschehe. Werde diese Frist nicht eingehalten, so regulierten Entschädigungsstellen, die durch die Mitgliedstaaten einzurichten und anzuerkennen sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204040a
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