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04/2002
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INITIATIVE GESCHEITERT

Beschimpfung von Glaubensbekenntnis nicht ahnden

(re) Der Forderung der CDU/CSU, die Beschimpfung religöser und weltanschaulicher Überzeugungen unter Strafe zu stellen, sofern diese geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören , hat der Bundestag am 25. April eine Absage erteilt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Union (14/4558) wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnisgrünen und PDS gegen die CDU/CSU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Er beabsichtigte, den Schutz der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen durch Strafverschärfung zu gewährleisten.

Keinen gesonderten Schutz

Ihre Ablehnung begründete die SPD damit, dass sie zwar geschmacklose Entgleisungen zu Lasten von Religionsgemeinschaften verurteile, gleichzeitig aber weder einen sachlichen Grund noch eine rechtspolitische Notwendigkeit dafür sehe, den Glauben als solchen durch Unterstrafestellung von Schmähkritik zu schützen. Sie stütze sich dabei insbesondere auf eine vom Rechtsausschuss veranstaltete Anhörung. Ihr sekundierten Bündnis 90/Die Grünen. Nach deren Auffassung bedürfe es nicht eines besonderen strafrechtlichen Schutzes von Religionsgemeinschaften, den andere soziale Gruppen nicht genössen.

Als unbefriedigend bezeichnete die FDP dagegen die derzeitige Situation. So sei insbesondere der bestehende Schutz lückenhaft. Allerdings bevorzuge sie die derzeitigen Abwägungsprozesse. Die PDS hielt das Strafrecht generell nicht für ein geeignetes Mittel, um für Toleranz zu werben.

Dem hielt die Fraktion der CDU/ CSU entgegen, dass der christliche Glaube derzeit in zunehmender Weise durch Spielfilme, Bühnenstücke und andere "Kunstwerke", die jegliches Maß an Toleranz und Achtung vor der religiösen Überzeugung von Christen vermissen ließen, verunglimpft würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204044a
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