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04/2002
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PARLAMENT STIMMT NOVELLE ZU

Anforderungen an Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern verschärft

(in) Der Bundestag hat am 26. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts (14/7758) in der am 24. April vom Innenausschuss geänderten Fassung (14/8886) und mit einer im Plenum übermittelten Berichtigung angenommen. SPD, CDU/CSU und Bündnisgrüne votierten für das Gesetz, FDP und PDS lehnten es ab. Mit den Stimmen von SPD, Bündnisgrünen, FDP und PDS bei Enthaltung der Union lehnte das Parlament einen Bundesratsentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes (14/763) ab.

Neu gefasst wird das Waffengesetz. Die Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition werden in ein eigenes Beschussgesetz überführt. Darüber hinaus werden in anderen Gesetzen mit Bezug zum Waffenrecht Änderungen vorgenommen.

Im neuen Waffengesetz werden vorrangig der private Erwerb und Besitz sowie der private Waffengebrauch geregelt. Daran schließen sich Bestimmungen für Hersteller, Handel und sonstige gewerbliche Nutzung an. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern wurden verschärft. Eingeführt wurde ein so genannter kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen.

Verkauf protokollieren

Der Innenausschuss hat mehrere Änderungen am Entwurf beschlossen. Unter anderem wird eine Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern beim Verkauf von Gas- und Schreckschusswaffen eingeführt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird der Kauf und Besitz von Reizstoffsprühgeräten erlaubt. Für die Kontrolle des Bedürfnisses zum Waffenbesitz wird nur eine einmalige Wiederholungsprüfung nach dem Erwerb einer Waffe vorgesehen. Als Regelfall für ein solches Bedürfnis werden Sportschützen und Jäger genannt.

Eine Meldepflicht der Schießsportvereine wird nur für den Austritt eines Mitglieds aus dem Verein vorgeschrieben. Der mögliche Erwerb von Schusswaffen und Munition bei einem Erbfall wird ausgedehnt auf Vermächtnisnehmer und durch Auflagen Begünstigte. Das Schießen von Minderjährigen an Schießbuden wird ausdrücklich geregelt.

Der Bundestag nahm mit Koalitionsmehrheit eine Entschließung an, wonach die Vorschrift über Waffenbesitz von Erben auf fünf Jahre befristet wird. Damit verbinde sich die Hoffnung, dass die Privilegierung der Erben im Gesetz durch die technische Entwicklung von Blockiersystemen in den Waffen ausgeglichen wird, um so die Sicherheit zu erhöhen.

Im Innenausschuss hatte die Koalition unterstrichen, dass auch der Opferschutz durch eine Regelung zur Deckungssumme verbessert werde. Aus einer legalen Waffe könne nun keine illegale Waffe mehr werden. Die Union sprach von einem "erträglichen Kompromiss". Das Erbenprivileg müsse bestehen bleiben. Ererbte Waffen stellten kein Sicherheitsproblem dar. Die FDP hielt eine Novellierung allenfalls wegen der Unübersichtlichkeit der Regelung erforderlich. Dem werde das Gesetz jedoch nicht gerecht.

"Schikanöse Regelungen"

Für die PDS enthält es "schikanöse Regelungen". Auch werde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu stark eingeschränkt. Demgegenüber sei die Verschärfung der Vorschriften zum Umgang mit Gas- und Schreckschusspistolen unzureichend, so die Fraktion. Dazu hatte sie im Bundestag zwei Änderungsanträge eingebracht (14/8933,14/8934), die abgelehnt wurden. Der Bundesratsentwurf hatte das Verbot besonders gefährlicher Hieb- und Stoßwaffen sowie von Wurfsternen zum Ziel.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204046b
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