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04/2002
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VERTEIDIGUNGSLASTENVERWALTUNG

Aufgaben der Landesbehörden auf den Bund übertragen

(hh) Die Aufgaben der Landesbehörden der Verteidigungslastenverwaltung (VLV) sollen auf den Bund übertragen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8764) vor, der am 18. April an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Bisher seien für die Regulierung von Schäden, die in der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-Truppen oder andere Truppen verursacht werden, die VLV zuständig. Die "nachhaltige Truppenreduzierung seit 1990" habe aber zu einem erheblichen Rückgang der Schadensfälle und damit zu einem entsprechenden Aufgabenrückgang der VLV geführt. Die Aufrechterhaltung zahlreicher landeseigener Verwaltungsstellen sei nicht mehr effizient. Dies ermögliche dauerhafte Einsparungen: Gegenüber rund 170 Stellen auf Landesseite werde der Bund die Aufgaben künftig mit rund 70 Stellen erledigen. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass bei Wahrnehmung der Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung durch einzelne Länder eine Regelung zur vollen Kostenübernahme des Bundes für Verwaltungskosten erfolgen soll. Weiter solle den Ländern die Möglichkeit geboten werden, die Aufgabenübertragung hinauszuschieben. Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass es bei der jetzigen Kostenaufteilung bleiben soll, solange die Erledigung der Aufgaben von den Ländern dem Bund nicht übertragen wurde.

Schließlich soll genau festgelegt werden, wann die einzelnen Länder die Aufgaben an den Bund übertragen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204056a
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