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04/2002
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MIT KOALITIONSMEHRHEIT ANGENOMMEN

Bundestag verpflichtet öffentliche Auftragnehmer zur Tariftreue

(wi) Der Bundestag hat am 26. April die textgleichen Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7796) und der Bundesregierung (14/8285) zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen in der am 24. April vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (14/8896) angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf, die PDS enthielt sich. Einen Entschließungsantrag der PDS (14/8932) lehnte das Plenum mit großer Mehrheit ab.

Mit dem Gesetz werden die Auftragnehmer öffentlicher Bauaufträge verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens die am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Diese Verpflichtung haben SPD und Bündnisgrüne im Wirtschaftsausschuss auch auf die Nachunternehmer ausgedehnt.

Staffelung aufgenommen

Neu aufgenommen wurde zudem, dass das Gesetz ab geschätzten Auftragswerten von 100.000 Euro ab Inkrafttreten, 75.000 Euro ab 2003 und 50.000 Euro ab 2004 gelten soll. Ebenso soll die Tariftreuepflicht ab Inkrafttreten auf 92,5 Prozent der gültigen Tariflöhne und -gehälter, ab 2003 auf 95 Prozent und ab 2004 auf 97,5 Prozent begrenzt sein. Ab 2005 müssen dann die vollen tariflichen Löhne und Gehälter von den Auftragsfirmen gezahlt werden. Diese Änderung wurde in den Entwurf aufgenommen, um ostdeutsche Unternehmen nicht von öffentlichen Aufträgen im Westen auf Grund des dort höheren Tarifniveaus auszuschließen. Das Register unzuverlässiger Unternehmen soll jene Unternehmen auflisten, die von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wurden.

Die FDP kritisierte, dass die Zollverwaltung die Einhaltung der Tariftreue kontrollieren solle. Auch die Unionsfraktion bemängelte, dass aus dem Zoll eine "sozial- und arbeitsmarktpolitische Beobachtungsgruppe" gemacht werde. Für die SPD wird die Wirtschaft vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Die Bündnisgrünen betonten, der Kompromiss könne sich sehen lassen, um das Vordringen von Dumpinglöhnen zu unterbinden. Die PDS wollte die Bagatellgrenze beim Auftragswert auf 10.000 Euro herabsetzen. In ihrem Entschließungsantrag verlangte sie unter anderem, die zeitliche Staffelung für die Tariflöhne zurückzunehmen, den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Auftraggeber in privater Rechtsform auszuweiten und es der ostdeutschen Bauwirtschaft durch Förderung zu ermöglichen, sich tariftreu verhalten zu können.

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/8899) nahm das Parlament darüber hinaus einen Antrag der Koalitionsfraktionen (14/6982) an. Darin war die Regierung aufgefordert worden, einen Gesetzentwurf zur Tariftreueverpflichtung vorzulegen.

Initiativen abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates für Tariftreueerklärungen (14/5263,14/8897). Danach sollten die Länder bestimmen können, dass Bauaufträge nur an "tariftreue" Unternehmen vergeben werden dürfen. Einstimmig abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf des Bundesrates zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (14/6752,14/8898). Keine Mehrheit fanden ferner ein Antrag der CDU/ CSU (14/7506,14/8901) für eine "Infrastrukturoffensive" zu Gunsten von Ländern und Kommunen sowie ein FDP-Antrag (14/8510,14/8902), wonach die Regierung ihr Tariftreuegesetz zurückziehen sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204066b
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