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04/2002
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ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KREDITINSTITUTE

Fraktionen stimmen Einigung mit der Europäischen Kommission zu

(wi) Die Fraktionen im Wirtschaftsausschuss haben am 24. April den Kompromiss begrüßt, den die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern und der Europäischen Kommission über staatliche Haftungsgarantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Deutschland einschließlich der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erbracht haben.

Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, wurden mit Brüssel Verhandlungen über die Nutzung von staatlichen Haftungsinstituten wie der Anstaltslast, der Gewährträgerhaftung und über Refinanzierungsgarantien bei Förderbanken geführt. Dabei sei es nicht darum gegangen, diese Haftungsinstitute als solche in Frage zu stellen, sondern zu definieren, für welche Geschäfte und Aufgaben der Förderinstitute diese Instrumente zulässig sind.

Danach werden öffentliche Förderaufgaben, die Beteiligungen an Projekten, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen EU-Institutionen mitfinanziert werden, die Gewährung von Darlehen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände, Maßnahmen rein sozialer Art und Exportfinanzierungen als "unkritisch" definiert. In diesen Bereichen könnten Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Haftungsgarantien weiterhin eingesetzt werden. Laut Ministerium wird der Kern der Mittelstandsfinanzierung über die Förderinstitute nicht beeinträchtigt. Einschnitte gebe es jedoch in der Export- und vor allem in der Projektfinanzierung. Betroffen sei vor allem die KfW.

Die CDU/CSU hielt den Kompromiss für richtig, die PDS erachtete ihn als "akzeptabel". SPD, Union und FDP diagnostizierten, dass die deutschen Mittelständler zu wenig Eigenkapital aufbauten.

Das Wirtschaftsministerium stellte klar, es wolle keine flächendeckend operierende "Staatsbank" aufstellen, die das Geschäft von Privatbanken betreibe oder ihnen Konkurrenz mache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204068a
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