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04/2002
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Autohersteller sollen Altfahrzeuge ihrer Marke kostenlos entsorgen

(um) Der Bundestag hat am 26. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Entsorgung von Altfahrzeugen (14/8343,14/8670) in der vom Umweltausschuss am 24. April geänderten Fassung (14/8884,14/8929) angenommen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten für das Gesetz, CDU/CSU und FDP lehnten es ab, während sich die PDS der Stimme enthielt.

Hersteller und gewerbliche Importeure von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen werden verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke vom letzten Halter kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen (ab Juli 2002 für Fahrzeuge, die von diesem Zeitpunkt an zugelassen werden, ab 2007 für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden).

Für die Rücknahme der Altfahrzeuge müssen sie ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestellen einrichten. Spätestens ab 2006 müssen mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs wieder verwendet und verwertet werden (80 Prozent müssen mindestens wieder verwendet und stofflich verwertet werden). Spätestens ab 2015 sind Mindestquoten von 95 Prozent für Wiederverwendung und Verwertung und 85 Prozent für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung vorgesehen.

Bleifrei bei Bauteilen

Wiederverwendung bedeutet dabei, dass Fahrzeugbauteile zum gleichen Zweck verwendet werden, für den sie entworfen wurden. Stoffliche Verwertung bedeutet, dass Abfallmaterialien für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke wieder aufgearbeitet werden. Nach dem 1. Juli 2003 dürfen Fahrzeuge sowie Werkstoffe und Bauteile für diese Fahrzeuge nur in den Handel gebracht werden, wenn sie kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. Für die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen wird die Bildung von Rückstellungen vorgeschrieben.

SPD und Bündnisgrüne hatten im Umweltausschuss eine Reihe von Änderungen beantragt, denen der Ausschuss zustimmte. Darin seien alle wesentlichen Überlegungen des Bundesrates aufgegriffen worden, berichtete die SPD. Die Industrie sei davon überzeugt, mit diesem Entsorgungssystem zurecht zu kommen. Was die Kostenbelastung angehe, habe sich gezeigt, dass die Hersteller mit wesentlich geringeren Beträgen rechneten als dies von Seiten der CDU/CSU gesagt werde. Die Hersteller erwarteten, nur einen Teil der Fahrzeuge tatsächlich zurückzuerhalten. Trotzdem könnten sie für jedes Altfahrzeug Rückstellungen bilden.

Union beklagt Kosten

Die Union beklagte, dass ein gut funktionierendes System der Altautoverwertung und -entsorgung beseitigt werde, das auf der Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der betroffenen Branchen aufgebaut worden sei. Die zusätzlichen Kosten beliefen sich nach Schätzungen auf 100 bis 200 Euro pro Fahrzeug. Die FDP trat dafür ein, die Quotenvorgaben zu ändern, um die Leichtbauweise nicht zu behindern und das Ziel, Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen zu senken, nicht zu gefährden. Der Bundestag lehnte einen entsprechenden Antrag der Liberalen (14/5466) auf Empfehlung des Umweltausschusses (14/7020) ab.

Die Bündnisgrünen sahen die Produktverantwortung des Herstellers gestärkt. Wenn die Leichtbauweise durch das Gesetz behindert werde, seien allerdings Konsequenzen zu ziehen. Die PDS beklagte zu lange Fristen bei der Rücknahmeverpflichtung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204081c
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