Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2002 >
04/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Soziales Jahr bei gesetzlicher Pflegeversicherung anrechnen

(bn) Für eine Förderung des Ehrenamtes hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 24. April einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, damit sie in die weiteren Überlegungen mit einbezogen werden kann.

Der Petent forderte, dass die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres zu einer entsprechenden Verlängerung der beitragsfreien Zeit in der privaten Pflegeversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus führen solle, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung vorliege. Er begründete dies damit, dass junge Menschen in ihrem freiwilligen sozialen Jahr vielfach Aufgaben einer gelernten Vollzeitkraft in den verschiedensten medizinischen, karitativen und sozialen Einrichtungen bei einem geringen monatlichen Entgelt übernehmen würden. Dieser freiwillige Dienst für die Allgemeinheit sei einem gesetzlichen Zivildienst zumindest gleichwertig, bei dem eine entsprechende Verlängerung der beitragsfreien Zeit in der Pflegeversicherung erfolge.

Das BMF hält dagegen eine Ausweitung der Beitragsfreiheit auf Fälle, die in den persönlichen Entscheidungsbereich der Versicherten fallen, nicht für geboten. Dies würde dazu führen, dass sich die Beiträge für alle Versicherten der Pflegeversicherung erhöhen würden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses begrüßten ausdrücklich das soziale Engagement der jungen Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten. Der Ausschuss unterstütze dieses Engagement und hält deshalb die Petition für geeignet, in die weiteren Überlegungen mit einbezogen zu werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204084b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion