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05/2002
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AUS DEM ERP-SONDERVERMÖGEN

Rund 6,33 Milliarden Euro zur Wirtschaftsförderung bereitstellen

(wi) Rund 6,33 Milliarden Euro sollen im Jahr 2003 für die Wirtschaftsförderung aus dem ERP-Sondervermögen bereitstehen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2003 (14/8985) hervor, den der Bundestag am 16. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Das ERP-Sondervermögen geht auf den Marshall-Plan der Nachkriegszeit zurück und stellt zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Von den geplanten Ausgaben sollen 5,03 Milliarden Euro für Investitionen, 1,29 Milliarden Euro für Zinskosten, 6,2 Millionen Euro für Zuweisungen und Zuschüsse und 1,6 Millionen Euro für Sachausgaben ausgegeben werden.

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen steigern. Für Vorhaben in regionalen Fördergebieten sind rund 1,18 Milliarden Euro, für Existenzgründungsdarlehen rund 1,13 Milliarden Euro, für das Eigenkapitalhilfeprogramm 725 Millionen Euro, für Innovationen 650 Millionen Euro und für mittelständische Bürgschaftsbanken sowie für die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds 150 Millionen Euro eingeplant. Die Einnahmen des ERP-Sondervermögens sollen sich 2003 aus rund 3,97 Milliarden Euro an Zinsen, Tilgungen und sonstigen Rückflüssen, Erträgen und Rückflüssen aus Beteiligungen, und weiteren 2,36 Milliarden Euro aus Krediteinnahmen zusammensetzen.

2,08 Millionen Euro entfallen auf Stipendienprogramme, davon 1,04 Millionen Euro auf ein Programm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird. 830.000 Euro sind für das Stipendienprogramm USA vorgesehen, das deutschen postgraduierten Wissenschaftlern erlaubt, ihre Ausbildung an einer US-Hochschule fortzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205026a
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