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05/2002
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Zuständigkeit der Oberlandesgerichte

(re) Für sämtliche Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch soll die erstinstanzliche Verfolgungszuständigkeit bei den Oberlandesgerichten und auf staatsanwaltlicher Seite bei dem Generalbundesanwalt konzentriert werden, so wie es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bisher nur bei Völkermord vorsieht. Dies plant die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des GVG (14/8978). Begründet wird eine entsprechende Regelung mit dem Gewicht der Völkerrechtsverbrechen, deren Verfolgung besondere Kenntnisse und angesichts des Auslandsbezuges einen hohen Ermittlungsaufwand erfordere, und mit der Tatsache, dass es sich um ein Schnittfeld von Strafrecht und Völkerrecht handele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205033c
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