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05/2002
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SCHWANGERSCHAFT

Ansprüche im Mutterpass festhalten

(ge) Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung während der Schwangerschaft soll im Mutterpass festgehalten werden. Dafür sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/9030) aus.

Die werdenden Eltern nähmen ihre Ansprüche nur sehr wenig wahr, da sie nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen würden. Nach Überzeugung der Koalition müssen Beratung und Aufklärung in Zukunft eine Schlüsselrolle im Zusammenhang mit Schwangerschaft und pränataler Diagnostik spielen. Nur so könnten Eltern verantwortungsvolle Entscheidungen auch im Hinblick auf die Entscheidung für ein behindertes Kind treffen. So wie sich behandelnde Ärzte mit weiteren Kollegen beraten, sollten auch Schwangere die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung jederzeit wahrnehmen können.

Der Mutterpass sei ein Dokument, das die betroffene Frau bereits zu Beginn der Schwangerschaft bekommt, erläutern die Abgeordneten. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Richtlinie, die für den Inhalt des Mutterpasses entscheidend sei. Mit einem Eintrag ihres Anspruchs wird die Mutter zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf ihr Recht aufmerksam gemacht, so die Koalition. Nach Darstellung der Abgeordneten kann sie auf diese Weise auch davon Gebrauch machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205045a
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