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05/2002
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NEUES JUGENDSCHUTZGESETZ GEPLANT

Gewaltdarstellungen als jugendgefährdend einstufen

(fa) Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die durch das Gesetz indiziert sind, soll auf Gewaltdarstellungen erweitert werden. Dies sieht der Entwurf eines Jugendschutzgesetzes (14/9013) vor, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt haben.

Weiter schlägt die Koalition vor, den Schutz junger Menschen vor Gefährdungen durch Nikotin strikter auszugestalten. Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren soll verboten und das Aufstellen von Zigarettenautomaten nur – bei angemessenen Übergangsfristen – gestattet werden, wenn Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren diese nicht bedienen können. In diesem Sinne sollen die gesetzlichen Automatenregelungen überarbeitet und unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten die Benutzung auf einen bestimmten, kontrollierten Personenkreis beschränkt werden. Weiter ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Liste jugendgefährdender Medien in vier Teile aufzuteilen.

Außerdem sollen Trägermedien mit Spielprogrammen, also zum Beispiel Computerspiele, den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Trägermedien mit Filmprogrammen unterworfen werden. Entsprechend ist in dem Entwurf vorgesehen, dass die Wirtschaft mit den obersten Landesbehörden zusammenarbeitet.

Schwachstellen im geltenden Recht ausgemacht

Nach Auskunft der Fraktionen ist Ziel des Gesetzentwurfes, den Jugendmedienschutz neu zu regeln, indem die medienrechtlichen Bestimmungen verschiedener Gesetze zusammengefasst werden. Die Länder seien sich im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz in Informations- und Kommunikationsdiensten mit dem Bund einig, dass die derzeitigen Bestimmungen für die Medien zahlreiche Schwachpunkte aufweisen. Die Jugendschutzregeln seien zersplittert, die Aufsichtsstrukturen uneinheitlich und Zuordnungsfragen bei Nichtrundfunkdiensten ungeklärt, erläutert die Koalition.

Union will Schutz der Jugend vor den Medien ausbauen

Eine weitergehende strengere Regelung des Jugendmedienschutzes fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/9027). Die Kontrolle der Medien müsse der neuen Entwicklung und somit den vielfachen Vermarktungs- und Verbreitungsmöglichkeiten in Zeiten von Multimedia angepasst werden. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen genüge nicht den Anforderungen an ein übersichtliches, organisiertes und vernetztes Schutzsystem, auf das sich Eltern auch verlassen können.

Die vorgesehene Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten und die Verlängerung von Ausgehzeiten bei Anwesenheit einer erziehungsbeauftragten Person werden von der Fraktion abgelehnt. Gefordert werden unter anderem eindeutige Zuständigkeitsregelungen, ein generelles Verbot schwer jugendgefährdender Videofilme, Computer- und Videospiele und eine gesetzlich bindende Alterskennzeichnung. Weiter wird vorgeschlagen, Regelungen zum Jugendmedienschutz auf internationaler Ebene zu treffen.

Die furchtbare Tat von Erfurt bezeichnet die Union zwar als Einzeltat, sieht aber ein gesellschaftliches Problem. Eine breite Allianz gegen die zunehmende Faszinationswirkung und hemmungslose Darstellung von Gewalt sei dringend nötig. Die Fraktion habe bereits seit Beginn der Legislaturperiode eine Reform des Jugendmedienschutzes gefordert (siehe auch Seite 48).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205045c
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