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05/2002
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Hilfe für die Opfer des Terrors

(hh) Zustimmend zur Kenntnis genommen hat der Haushaltsausschuss am 15. Mai eine außerplanmäßige Ausgabe bis zu 10 Millionen Euro für die Gewährung materieller Hilfen an Opfer terroristischer Anschläge oder ihrer Angehörigen. Die Bundesregierung hat laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung unter dem Eindruck des terroristischen Anschlags von Djerba beschlossen, aus humanitären Gründen in Einzelfällen eine rasche materielle Hilfe für Opfer von Anschlägen sicherzustellen. Vorgesehen sind dabei Zahlungen im Zusammenhang mit Körperschäden an Opfer von in Deutschland begangenen terroristischen Straftaten sowie an Deutsche, die im Ausland Opfer terroristischer Straftaten wurden. Die Hilfe sei Bestandteil der Maßnahmen zur Bekämpfung, Ächtung und Verhinderung terroristischer Anschläge und werde finanziert aus Mitteln des Antiterrorpakets, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205048b
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