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05/2002
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CDU/CSU-ENTWURF ABGELEHNT

Keine Änderungen bei der steuerlichen Buchführungspflicht

(fi) Abgelehnt hat der Bundestag am 16. Mai einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (14/6633) zum Bürokratieabbau für kleine und mittelständische Betriebe. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/8682) an. Die Fraktion hatte darin gefordert, die Grenzen für die steuerliche Buchführungspflicht beim Umsatz von 260.000 Euro auf 400.000 Euro, beim Gewinn von 25.000 Euro auf 40.000 Euro und beim Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Flächen in Land- und Forstwirtschaft von 20.500 Euro auf 30.000 Euro anzuheben.

Im Ausschuss hatte die Regierung dargelegt, sie stehe einer Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe Vorschläge mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Referatsleiterbetriebsprüfung hätte einer maßvollen Anhebung der Grenzen für den Umsatz auf 350.000 Euro, für den Wirtschaftswert auf 25.000 Euro und für den Gewinn auf 30.000 Euro unter der Voraussetzung zugestimmt, dass gleichzeitig das Verfahren der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stärker standardisiert wird, weil bei Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen mehr Unternehmen als bisher die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden könnten. Auch darüber werde zur Zeit beraten.

Die Koalitionsfraktionen hatten erklärt, es wäre zu begrüßen, wenn eine neue Regelung ab 2003 in Kraft treten könnte. Die Union betonte, es komme ihr darauf an, vor allem Landwirte von der Belastung einer doppelten Buchführung zu befreien, zumal es für sie die Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205053c
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