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06/2002
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NACH DER WAHL

Dann kommt die Post vom Wahlleiter ...

Für den Wähler ist die Angelegenheit mit den zwei Kreuzchen in der Wahlkabine und dem Einwerfen des Stimmzettels in die Urne erledigt. Für den Gewählten fängt alles dann erst an. Zunächst mit Post vom Kreiswahlleiter (wenn der Gewählte ein Direktmandat im Wahlkreis gewonnen hat) oder vom Landeswahlleiter (wenn er über die Landesliste in den Bundestag einzieht).

Hat er dann erklärt, dass er die Wahl annimmt, ist er MdB – Mitglied des Bundestages – und als solches mit zusätzlichen Rechten, Pflichten und Arbeitsmöglichkeiten ausgestattet. In Berlin ist für den Neugewählten alles ungewohnt. Wie kommt er an seinen Arbeitsplatz? "Guten Tag, ich bin der Neue", irgendeinem Pförtner gesagt, das ist nicht empfehlenswert.

Das Tagungsbüro gibt dem frisch gebackenen Volksvertreter seinen Abgeordnetenausweis und ein Dauerticket für die Bahn, damit er schnell zwischen Wahlkreis und Abgeordnetembüro pendeln kann. Aber auch das Büro muss erst einmal gefunden sein. Und die Mitarbeiter. Und die Grundausstattung. Und die Sitzungsräume. Und, und, und.

Aus diesem Grund erhalten neue Abgeordnete einen "Wegweiser", 250 Seiten dick, der viele Details erklärt, die den wiedergewählten Kollegen längst zur Routine geworden sind.

Wie funktioniert die Telefonanlage? Über derartige simple, aber möglicherweise überaus wichtige Details bis hin zu schon gezielteren und nützlichen Umständen, wie der Bestellung von Ausarbeitungen durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, helfen "Wegweiser" und Kollegen dem Neuling, möglichst schnell ein Abgeordneter zu werden, der seine Aufgaben in Fraktion und Ausschüssen in der Regel schon wenige Wochen nach den entscheidenden Kreuzchen in der Wahlkabine gefunden hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0206/0206032a
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