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Bundeskanzler

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschließend von diesem ernannt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Artikel 64 GG).Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181113a
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