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Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird auf die Dauer von 5 Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Ihm obliegt die Staatsrepräsentation, also dessen Vertretung nach außen, wobei ihm keine außenpolitischen Entscheidungsbefugnisse zustehen. Außerdem fertigt er die vom Bundestag beschlossenen Gesetze aus, schlägt den Bundeskanzler zur Wahl vor und ernennt auf dessen Vorschlag die Bundesminister. Seine Aufgaben sind weiterhin die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter, soweit diese nicht auf andere Behörden übertragen wurden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181113b
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