Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Diskontinuität

Der Grundsatz der Diskontinuität, also der Nicht-Fortsetzung, reicht im Bundestag sehr weit. Er leitet sich ab von der grundgesetzlichen Begrenzung einer Wahlperiode. Der nicht mehr amtierende Bundestag lebt weder personell oder institutionell noch materiell fort: Alle Abgeordneten verlieren mit der Eröffnung (Konstituierung) eines neu gewählten Bundestages ihr Mandat. Alle Untergliederungen und Organe des Bundestages, wie Ausschüsse und Präsidium entfallen und müssen neu gebildet werden. Und alle Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen worden sind, gelten mit Konstituierung des neuen als erledigt. Die jeweiligen Vorhaben müssen dann völlig neu eingebracht und verhandelt werden. Ausgenommen sind Petitionen und Vorlagen, die keiner Beschlussfassung bedürfen. Äußeres Zeichen der Diskontinuität ist der Zusatz der Ziffern: "13. Deutscher Bundestag", "14. Deutscher Bundestag", "15. Deutscher Bundestag" usw.werden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181211
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion