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Gemeinsame Aussen­ und Sicherheitspolitik (GASP)

Die Gemeinsame Außen­ und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union ist einer der Gegenstände des Vertrages über die Europäische Union (EU­V), innerhalb dessen sie eigenständig (zweite Säule) neben den Verträgen der drei Europäischen Gemeinschaften (EG) besteht. Die Ziele der GASP sind weit gefächert. Sie reichen von der Durchsetzung gemeinsamer Werte und Interessen einschließlich der militärischen Sicherheit bis zur Durchsetzung von Belangen der Völkergemeinschaft. Als neue Institution, die dem Generalsekretär des Rates der EU, Javier Solana, zugewiesen ist, führt der Amsterdamer Vertrag einen so genannten "Hohen Vertreter" für die GASP ein. Außerdem wird die Rolle des Europäischen Rates gestärkt, indem dieser gemeinsame Strategien beschließen kann. Die grundsätzliche Trennung zwischen den Außenbeziehungen der EG und intergouvernementaler Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in Angelegenheiten der Außen­ und Sicherheitspolitik bleibt dagegen im EU­Vertrag erhalten.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181410a
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