Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1818 ff. Erste Verfassungen in deutschen Staaten
Die Deputierten Kammer in Stuttgart im Jahre 1833, Lithographie um 1833
© Landesbildstelle Würtemberg
Nur einzelne Staaten hatten sich bereits vor
dem Wiener
Kongreß Verfassungen gegeben. Ab 1818 erhielten
insbesondere süddeutsche Staaten Verfassungen. Die
Fürsten folgten damit der Aufforderung des Artikels 13 der
Bundesakte des Deutschen Bundes, die Verfassungen gefordert
hatte.
Damit verbunden war die Einführung von Zweikammerparlamenten, denen unterschiedliche Rechte zugebilligt wurden.
Diese tasteten jedoch die Souveränität der Fürsten nicht an.
Der Adel dominierte in der Regel die erste Kammer. Die Zusammensetzung der zweiten Kammer wurde in öffentlichen und meist indirekten Wahlen bestimmt.
Das Wahlrecht war auf Männer beschränkt und an einen unterschiedlich hohen Zensus geknüpft. Nur Bürger mit entsprechendem Grundbesitz, Einkommen oder Amt durften wählen.
Beispielsweise besaßen in Bayern damals nur ca. 6% der Männer das aktive und nur 1,2% der Männer das passive Wahlrecht.
Damit verbunden war die Einführung von Zweikammerparlamenten, denen unterschiedliche Rechte zugebilligt wurden.
Diese tasteten jedoch die Souveränität der Fürsten nicht an.
Der Adel dominierte in der Regel die erste Kammer. Die Zusammensetzung der zweiten Kammer wurde in öffentlichen und meist indirekten Wahlen bestimmt.
Das Wahlrecht war auf Männer beschränkt und an einen unterschiedlich hohen Zensus geknüpft. Nur Bürger mit entsprechendem Grundbesitz, Einkommen oder Amt durften wählen.
Beispielsweise besaßen in Bayern damals nur ca. 6% der Männer das aktive und nur 1,2% der Männer das passive Wahlrecht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1818