Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1848/49 Die Nationalversammlung in Frankfurt
Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt/M., 1848
© dpa
Die "Deutsche Verfassungsgebende
Nationalversammlung" von 1848 ist das erste demokratisch
gewählte Parlament für Deutschland.
Seine wichtigsten Ziele sind die Erarbeitung einer freiheitlichen Verfassung, die Grundrechte verbrieft, und die Einsetzung einer nationalen Regierungsgewalt.
Im Dezember 1848 wird ein Grundrechtekatalog für alle Deutschen beschlossen.
Er enthält unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäßerung, Presse- und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Freiheit der Person.
Erst im März 1849 wird eine Deutsche Reichsverfassung verabschiedet. Sie sah einen Reichstag bestehend aus Volkshaus und Staatenhaus vor. Die Mitglieder des Volkshauses sollten nach dem Prinzip der Mehrheitswahl
in gleicher, geheimer und direkter Abstimmung gewählt werden.
Wahlberechtigt waren danach alle männlichen Deutschen mit einem Alter von mindestens 25 Jahren, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte waren.
Schon wenig später scheitert die Paulskirchenversammlung jedoch. Der zum Erbkaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. schlägt die Krone aus. Außerdem hebt er die Mandate der preußischen Abgeordneten auf. Schließlich wird das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament von württembergischem Militär gewaltsam aufgelöst.
3. April 1849: - Die Kaiserdeputation unter Führung von Eduard Simson trägt König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen die Würde eines Kaisers der Deutschen an. - Zeitgenössischer Holzstich, koloriert. Neuruppiner Bilderbogen.
©dpa
Seine wichtigsten Ziele sind die Erarbeitung einer freiheitlichen Verfassung, die Grundrechte verbrieft, und die Einsetzung einer nationalen Regierungsgewalt.
Im Dezember 1848 wird ein Grundrechtekatalog für alle Deutschen beschlossen.
Er enthält unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäßerung, Presse- und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Freiheit der Person.
Erst im März 1849 wird eine Deutsche Reichsverfassung verabschiedet. Sie sah einen Reichstag bestehend aus Volkshaus und Staatenhaus vor. Die Mitglieder des Volkshauses sollten nach dem Prinzip der Mehrheitswahl
in gleicher, geheimer und direkter Abstimmung gewählt werden.
Wahlberechtigt waren danach alle männlichen Deutschen mit einem Alter von mindestens 25 Jahren, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte waren.
Schon wenig später scheitert die Paulskirchenversammlung jedoch. Der zum Erbkaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. schlägt die Krone aus. Außerdem hebt er die Mandate der preußischen Abgeordneten auf. Schließlich wird das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament von württembergischem Militär gewaltsam aufgelöst.
3. April 1849: - Die Kaiserdeputation unter Führung von Eduard Simson trägt König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen die Würde eines Kaisers der Deutschen an. - Zeitgenössischer Holzstich, koloriert. Neuruppiner Bilderbogen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1848b