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Landeswahlausschuss

Die Landeswahlausschüsse, von denen je einer in jedem Bundesland gebildet werden, bestehen aus dem Landeswahlleiter und sechs Beisitzern.

Den Landeswahlleiter ernennt die Landesregierung oder eine von ihr benannte Stelle. Die Beisitzer beruft der Landeswahlleiter aus den Wahlberechtigten des Landes.

Das Beisitzeramt ist ein Ehrenamt, das die Wahlberechtigten nur in wenigen Fällen ablehnen können.

Der Landeswahlausschuss ist u.a. zuständig für

Die Amtszeit des Landeswahlausschusses dauert über die Hauptwahl hinaus, endet jedoch spätestens mit dem Ende der Wahlperiode.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/l2
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