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Landeswahlleiter

Von den Regierungen der Bundesländer oder von ihnen benannten Stellen wird jeweils ein Landeswahlleiter berufen.

Neben administrativen Aufgaben ist er u.a. zuständig für

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit ernannt.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/l3
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