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Mehrheitswahl

Bei einem Mehrheitswahlsystem entscheidet allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wer ein Mandat erhält.

Beispielsweise sind bei einer Parlamentswahl nach dem Mehrheitswahlverfahren nur die Kandidaten gewählt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten.

Eine Partei, die im gesamten Wahlgebiet 10% der Stimmen erhalten hat, kann dann unter Umständen keinen Abgeordneten haben, weil sie keine Mehrheit in einem Wahlkreis errungen hat.

Eine Mehrheitswahl kann aber auch in anderen Varianten vorkommen. Bezieht sich die Mehrheitswahl auf das gesamte Wahlgebiet, dann sind alle Kandidaten der Partei gewählt, die die meisten Stimmen erhält. Alle anderen gehen leer aus.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag hat zwar Elemente des Mehrheitswahlsystems (Erststimme), ist aber grundsätzlich eine Verhältniswahl.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/m4
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