Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z

Verhältniswahl

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 10 % der Stimmen erhält, auch 10% der Parlamentssitze.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine 5%-Hürde enthält.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/v2
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA