Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Wehrbeauftragter >
15. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Schlussbemerkungen

Die in mehr als 40 Jahren gewachsene Bundeswehr befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Sie sieht sich großen Herausforderungen gegenübergestellt, die mit den Stichworten Verminderung des Personalbestandes, Aufbau der Bundeswehr nach der Wiedervereinigung in den neuen Ländern, Neustrukturierung entsprechend veränderter Aufgaben, Teilnahme an VN-Einsätzen und angespannte Haushaltslage umrissen werden können.

Aufgrund des Wandels in der Bundeswehr haben sich auch jeweils neue Aspekte für die Aufgabenerfüllung des Wehrbeauftragten ergeben. Dies wird deutlich bei Durchsicht der von dem Wehrbeauftragten bisher vorgelegten Jahresberichte.

So ging es bis zum Ende der 80er Jahre in diesen Berichten in erster Linie um die Darstellung von Mängeln und Defiziten, die von der Bundeswehr und den in ihr handelnden Personen im wesentlichen selbst zu verantworten waren. In den folgenden Berichten lag der Schwerpunkt bei der Darstellung von Schwierigkeiten und Problemen, die ihre unmittelbare Ursache in parlamentarischen und politischen Entscheidungen hatten und auch heute noch haben. Um entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag ein realistisches Bild zu geben, konnten die Wehrbeauftragten auf die umfassende Darstellung von Auswirkungen der politischen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Entwicklungen nicht verzichten. Damit haben sie verstärkt eine Rolle als Sachwalter der Streitkräfte und der Soldaten gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit übernommen. Gleichzeitig hat die Tätigkeit der Wehrbeauftragten hierdurch einen erheblich stärkeren Bezug zum politischen Geschehen erhalten, als dies bei der Konzeption des Amtes voraussehbar war. Sie ist "politischer" geworden.

Die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zu den VN-Auslandseinsätzen nach entsprechenden Bundestagsbeschlüssen werden den Wehrbeauftragten künftig in noch stärkerem Maße als Hilfsorgan des Deutschen Bundestags fordern.

Dabei kommt präventiven Kontrollbesuchen bei eventuellen Auslandseinsätzen erhebliche Bedeutung zu. Besuche bei Einsätzen in der Vergangenheit, z. B. in Kambodscha, Somalia und im ehemaligen Jugoslawien haben sich jedenfalls sehr positiv ausgewirkt. Denn aufgrund der engen Zusammenarbeit des Wehrbeauftragten mit der militärischen Führung konnten Probleme bereits frühzeitig gelöst werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/11_145bemer
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion