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Die Ausschuss-Vorsitzenden

Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben eine wichtige und nicht einfache Stellung. Nach der Geschäftsordnung berufen sie die Sitzungen ein, setzen die Tagesordnung fest und haben, ähnlich wie der Bundestagspräsident im Plenum, die Leitungs- und Ordnungsgewalt. Praktisch müssen sie sich aber mit den Fraktionen, insbesondere ihren Obleuten im Ausschuss, abstimmen und können nicht gegen den Willen des Ausschusses eigene Prioritäten setzen oder sachliche Vorstellungen durchdrücken. Deshalb werden sich die Vorsitzenden in den Beratungen eher zurückhalten. Sie bemühen sich, die Verhandlungen objektiv und unparteiisch zu leiten, Meinungsverschiedenheiten allenfalls im Sinne der Aufklärung von Missverständnissen und der Herbeiführung von Entschlüssen zu moderieren, Debatten zusammenzufassen und Kompromissvorschläge zu unterbreiten. Sie haben die Pflicht, die Beratungen objektiv zu fördern, und dies gelingt am ehesten, wenn sie Vertrauen bei allen Fraktionen genießen.

Dies ist deshalb nicht selbstverständlich, weil das Ausschusssystem des Bundestages eine Besonderheit aufweist: Zum einen spiegeln die Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse des gesamten Bundestages wider. Die Bundestagsmehrheit - also die Koalition, die ja die Regierung gewählt hat und sie unterstützt - bleibt auch im Ausschuss Mehrheit. Zum anderen werden aber die Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse, also die Stärke der Fraktionen, auch innerhalb der Gesamtzahl der Ausschussvorsitzenden widergespiegelt. Bei derzeit 21 ständigen Ausschüssen bedeutet dies, dass die SPD 9 Ausschussvorsitzende, die CDU/CSU 8 sowie Bündnis 90/Die Grünen und die FDP je 2 Ausschussvorsitzende stellen. Mithin werden zahlreiche Ausschüsse von Vorsitzenden geleitet, die zur Opposition gehören, während der Ausschuss seinerseits entsprechend der Regierungsmehrheit zusammengesetzt ist. Mit anderen Worten: Diese Vorsitzenden müssen, gegen ihren eigenen politischen Willen und den ihrer Freunde, tagtäglich Ausschussbeschlüsse und Arbeitsergebnisse fördern und herbeiführen, die vom politischen Willen der Mehrheit geprägt sind und denen sie persönlich nicht immer zustimmen können.

Um so mehr hängt das Ansehen der Vorsitzenden von dem Vertrauen ab, das ihnen die Mitglieder entgegenbringen und das sie veranlasst, ihnen gleichwohl Spielraum in der Verhandlungsführung zu lassen. Sie werden daher in stetigem Kontakt mit den Obleuten der Fraktionen im Ausschuss handeln. Dies sind von den Fraktionen benannte Sprecher im Ausschuss; sie haben eine ähnliche Stellung wie die Parlamentarischen Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen der Fraktionen in Bezug auf das Plenum und den Ältestenrat. Sie bereiten die Ausschusssitzungen für ihre Fraktionen politisch, geschäftsordnungsrechtlich und taktisch vor, führen Vorbesprechungen, verhandeln mit Abgeordneten aus den anderen Fraktionen über Tagesordnung, Prioritäten und Sitzungsablauf, sorgen für die Präsenz ihrer Fraktionskollegen in den Ausschüssen und achten auf den Zusammenhang der Ausschusspositionen mit der gesamten politischen Linie ihrer Fraktion. Dies ist eine wesentliche Aufgabe, weil andernfalls die detaillierte Facharbeit in den einzelnen Ausschüssen sich verselbständigen, nicht mehr koordinierbar und schließlich politisch widersprüchlich werden würde.

Den Ausschüssen und den Vorsitzenden steht unterstützend das jeweilige Sekretariat des Ausschusses zur Seite. Es besteht aus dem Sekretär oder der Sekretärin, Angehörigen der Bundestagsverwaltung, gelegentlich weiteren Mitarbeitern des höheren Dienstes sowie Sachbearbeitern und den notwendigen Schreibkräften. Die Sekretariate machen den Vorsitzenden Vorschläge für die Tagesordnung, bereiten die Sitzungen organisatorisch vor und beraten vor und während der Sitzung hinsichtlich fachlicher und geschäftsordnungsrechtlicher Besonderheiten und möglicher Kontroversen, führen die Rednerliste und fertigen Kurzprotokolle der Sitzungen. Dabei arbeiten sie in ständiger Fühlungnahme mit der Bundesregierung, insbesondere mit dem fachlich dem Ausschuss entsprechenden Ministerium, sowie mit anderen Organisationseinheiten des Bundestages und mit den einschlägigen Verbänden und Organisationen zusammen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/gesgeb/11vorsitz
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