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114/2000
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REGIERUNG: KEINE ASYLSUCHENDEN EINGESCHÜCHTERT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-in) "Mit Entschiedenheit" weist die Bundesregierung eine "Unterstellung" der PDS zurück, wonach es zu den Praktiken deutscher Sicherheitsbehörden gehöre, auf ausländische Asylsuchende mit rechtswidrigen Methoden wie Einschüchterung und Erpressung einzuwirken.

In ihrer Antwort (14/3200) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3053) zu Berichten über Anwerbungen von Kurden zu Informantentätigkeiten durch deutsche Verfassungsschutzbehörden und türkische Vertretungen in Deutschland stellt die Regierung fest, sie habe von der in der Anfrage geschilderten Selbsttötung eines 29-jährigen Kurden am 8. März 2000 vor dem Reichstagsgebäude durch die Medien Kenntnis erhalten.

Eigene Informationen zu möglichen Hintergründen und Motiven dieses Ereignisses lägen ihr nicht vor. Der Kurde sei seit 1995 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gewesen.

Bei der Selbstverbrennung habe er seinen türkischen Reisepass dabei gehabt. Die Behörden des Landes Berlin hätten wegen des Todesfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, heißt es in der Antwort.

Informationen, dass der Kurde von Angehörigen des türkischen Konsulats in München eingeschüchtert wurde, damit er für sie als Informant arbeite, liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor.

Auch hätten deutsche Sicherheitsorgane nicht versucht, ihn durch Einschüchterungen und Erpressungen als Informant anzuwerben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011408
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