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246/2000
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Petitionsausschuss

GRENZWERTE BEI ELEKTROMAGNETISCHER STRAHLUNG ÜBERPRÜFEN

Berlin: (hib/MIK-pt) Für eine Überprüfung der Grenzwerte bei elektromagnetischer Strahlung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.

Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung "als Material" zu überweisen.

Zusätzlich wird sie an das Europäische Parlament weitergegeben.

In der von insgesamt 20 Petentinnen und Petenten unterstützten Eingabe wird auf gesundheitliche Belastungen hingewiesen, die durch elektromagnetische Felder an Bildschirmarbeitsplätzen und im Einzugsbereich von Hochspannungsleitungen ausgingen.

In der Petition wird gefordert, die Grenzwerte zu reduzieren; die von den elektromagnetischen Strahlungen ausgehenden Gefahren für Kinder, Lehrer, Hausfrauen, unter Hochspannungsleitungen arbeitenden, wohnenden, lebenden und schlafenden Personen sollen "schnellstens und drastisch" verringert werden.

In der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung erklärt das BMU, das nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes bei Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen die festgelegten Grenzwerte weder kurzzeitig noch kleinräumig überschritten werden dürfen.

Mit den festgelegten Grenzwerten sei den Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz von nichtionisierten Strahlen, der Weltgesundheitsorganisation sowie sonstigen nationalen Fachgruppen einschließlich der Strahlenschutzkommission gefolgt worden.

Weiter seien die Bedenken hinsichtlich der Bildschirmarbeitsplätze unbegründet, da die schwedischen Gerätestandards bei den in Deutschland verwendeten Bildschirmen "weitgehend" eingehalten würden.

Nach Feststellungen des nationalen Forschungsrats der Vereinigten Staaten stellen elektromagnetische Felder im Haushalt keine Gesundheitsgefahr dar, so das BMU weiter.

Danach gebe es keine Hinweise, dass die elektromagnetischen Felder Krebs erzeugen würden.

Die Ausschussmitglieder waren hingegen der Ansicht, dass noch längst nicht alle Fragen im Zusammenhang mit etwaigen, von elektromagnetischen Feldern ausgehenden gesundheitlichen Belastungen geklärt seien.

So deuteten einige Studien auf einen statistischen Zusammenhang kindlicher Leukämie und elektromagnetischer Felder hin. Allerdings sei, wie das BMU in einer Stellungnahme ausführt, ein solcher Zusammenhang nicht klar identifiziert.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024601
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