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087/2001
Stand: 27.03.2001
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Acht DNA-Untersuchungen auf Antrag des Generalbundesanwalts

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Angaben der Bundesregierung ist in bisher acht Fällen auf Antrag des Generalbundesanwalts die molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen angeordnet worden, um eine Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren zu erhalten. Diese Anordnungen seien entweder wegen des Verdachts einer Straftat oder wegen rechtskräftiger Verurteilungen ergangen, so die Regierung in ihrer Antwort (14/5624) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5419). In drei Fällen habe es sich dabei um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a Strafgesetzbuch, StGB), in vier Fällen um Mord, (§ 211 StGB) und einem Fall um Todschlag (§ 212 StGB) gehandelt. Von diesen acht Fällen seien fünf dem PKK-Bereich (die in Deutschland verbotene kurdische Arbeiterpartei), zwei dem linksextremistischen und ein Betroffener dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen. Eine Aufschlüsselung der Verfahren nach Jahren liege nicht vor. Auch gebe es keine Erkenntnisse darüber, ob es sich bei den Betroffenen um Wiederholungstäter handele. Dies, so die Regierung, sei auch nicht Voraussetzung für die Anordnung einer Maßnahme zur molekulargenetischen Identitätsfeststellung.

Die Regierung weist in ihrer Antwort im Übrigen erneut darauf hin, derartige molekulargenetische Untersuchungen an Körperzellen bedürften gemäß Strafprozessordnung der richterlichen Anordnung. Von einer "Erzwingung durch Polizei und Staatsanwaltschaft", wie von der PDS behauptet, könne deshalb nicht die Rede sein. Die Fraktion hat in ihrer Anfrage erklärt, es mehrten sich Berichte, dass vermehrt "Linke", insbesondere Mitglieder antirassistischer und antifaschistischer Initiativen, von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Hinnahme von DNA-Analysen gezwungen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_087/03
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