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084/2002
Stand: 02.04.2002
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14 von 80 Skinhead-Konzerten wurden 2001 von der Polizei aufgelöst

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Im Jahr 2001 hat die Polizei 14 Konzerte von Skinheads nach Beginn oder während des Verlaufes der Veranstaltung aufgelöst. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8474) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8337). Im Zusammenhang mit Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von Verbotsverfügungen und der Auflösung der Konzerte durch die Polizei sei es in mehreren Fällen zu gewalttätigen Ausschreitungen durch Konzertteilnehmer gekommen. So unter anderem am 3. Februar in Hamburg, am 2. Oktober in Chemnitz, am 13. Oktober in Wittstock. Die Auflösung eines Konzertes in Martinsrieth bei Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) hätte zu Gewalttätigkeiten geführt, bei denen eingesetzte Polizeikräfte von Teilnehmern mit Steinen, Flaschen, Getränkedosen und brennenden Gegenständen beworfen wurden. 58 Personen seien wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte festgenommen worden. Bei der überwiegenden Anzahl der Straftaten vor, während oder nach den Veranstaltungen habe es sich jedoch um Verstöße nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches gehandelt, also um die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Insgesamt habe die konsequente Aufklärungs- und Verbotspraxis der Sicherheitsbehörden dazu geführt, dass die durchschnittliche Teilnehmerzahl gegenüber dem Vorjahr stark abgenommen habe. So habe sich der Anteil von Skinhead-Konzerten mit weniger als 100 Personen von 24 Prozent im Jahr 2000 auf 40 Prozent im Jahr 2001 erhöht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_084/01
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