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084/2002
Stand: 02.04.2002
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Über mögliche Fehlentscheidungen von BGS-Beamten wird noch ermittelt

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) hätten zwei rechtsradikale Gewalttäter nach gefährlicher Körperverletzung eines Äthiopiers durch einen Kampfhund ohne weitere Maßnahmen laufen lassen "ist bedauerlich, aber in der Sache unzutreffend". Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/8473) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8336). Danach haben die BGS-Beamten bei ihrem Eintreffen sofort notwendige Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet und die beiden Tatverdächtigen nach Vernehmung und Geständnis auf freien Fuß gesetzt. Eine "unmittelbare" Unterrichtung der Staatsanwaltschaft "wäre angezeigt gewesen", sei aber erst einen Tag später, am 1. Februar, erfolgt. Die Staatsanwaltschaft Halle habe am 12. und 13. Februar gegen die beiden Beschuldigten Haftbefehl erlassen, der inzwischen vollstreckt sei. Ermittlungen, ob und inwieweit den BGS-Beamten ein Vorwurf wegen Fehlentscheidung und damit ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift vorzuwerfen sei, seien noch nicht abgeschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_084/02
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