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003/2004
Stand: 07.01.2004
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Biologische Pflanzenschutzverfahren werden zunehmend genutzt

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Anwendung von Verfahren des biologischen Pflanzenschutzes hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2240) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1941) hin. Zur biologischen Schädlingsbekämpfung würden Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage von Mikroorganismen und Viren angewandt, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen sein müssen. In Deutschland seien dies Präparate auf der Basis verschiedener Unterarten des Bacillus thuringiensis gegen Raupen verschiedener Schadschmetterlinge, gegen Kartoffelkäfer sowie gegen Stech- und Trauermücken. Darüber hinaus sei das Apfelwickler-Granulosevirus gegen den Apfel-Schalenwickler zugelassen. Nützlinge seien gegen Weiße Fliegen, Thripse, Blattläuse, Schild- und Schmierläuse sowie Spinnmilben insbesondere unter Glas und Folie im Einsatz, heißt es in der Antwort.

Maßnahmen des biologischen Pflanzenschutzes können nach Auffassung der Regierung zwar zu einer Reduzierung der Pflanzenschutzmittelanwendung führen, könnten den chemischen Pflanzenschutz in konventionellen Bewirtschaftungsverfahren jedoch nur in Einzelfällen vollständig ersetzen, da sie sehr spezifisch auf einzelne Schädlingsorganismen wirkten. Zu den wesentlichen Vorteilen biologischer Pflanzenschutzmaßnahmen zählt die Regierung unter anderem, dass sie keine negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft haben und keine Rückstandsbelastung von Pflanzen und Endprodukten aufweisen. Darüber hinaus könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz oder zur Schaffung von Bekämpfungsmöglichkeiten in Kulturen dienen, in denen chemische Pflanzenschutzmittel nicht angewandt werden dürfen. Zudem seien die Risiken im Vergleich zu chemischen Pflanzenschutzmitteln nach bisherigen Erkenntnissen "als vergleichsweise gering einzuschätzen". Eine Ansiedlung insbesondere gebietsfremder Nützlinge sei jedoch ohne ausreichende Risikoabschätzung nicht vertretbar. Derzeit prüfe das Bundesverbraucherschutzministerium, ob das Inverkehrbringen gebietsfremder Nützlinge künftig bundeseinheitlich geregelt werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_003/06
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